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Mittwoch, März 27, 2024
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Wenn Hilfen des Fiskus ausbleiben, erwägt General Motors ein Gläubigerschutzverfahren

Nach den Angaben eines Presseberichtes überlegt General Motors die Möglichkeit eines Gläubigerschutzverfahrens, wenn mehr Hilfen vom Staat ausbleiben. Beim Gläubigerschutz handelt es sich um das Sichern der Forderungen von Gläubigern. So soll die Rückzahlung gewährleistet und die Verzinsung von Darlehen gesichtert werden. Für den derzeitigen Präsidenten der USA, Barack Obama, gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder er gewährt dem Automobilkonzern weitere Hilfen oder es kommt zu einem Gläubigerschutzverfahren. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass von General Motors und seinem großen Konkurrenten Chrysler ein Plan zur Sanierung vorgelegt werden muss. Dass ein solches Konzept, und auch noch voll ausgearbeitet, tatsächlich vorgelegt wird, ist nicht allzu wahrscheinlich, da die Verhandlung mit den Gewerkschaften in nicht voran kommen.

Wie kaum anders zu erwarten, ist auch die Frage nach Hilfen des Staates ein Teil der Pläne zur Konzernsanierung. Wie hoch diese Hilfen sein sollen, ist noch nicht ganz klar, es werden aber Summen geschätzt. Dies Kreditsumme könnte sich auf etwa fünf Milliarden Dollar belaufen. Diese würden benötigt, um die Geschäfte wenigstens im ersten Quartal des Jahres am Laufen zu halten. Analysten meinen, für General Motors sei der angedachte Gläubigerschutz sinnvoll, da dieser Weg den Konzern Kosten sparen lässt und ihm die Möglichkeit bietet, ihn wieder lebensfähig zu machen. Ob diese Möglichkeit allerdings auch von Politik Wegen möglich ist, ist nicht ganz klar. Denn die aktuelle und die Arbeitsplatzverluste könnten dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen, sodass das Vorhaben zumindest die politische Hürde erst einmal nehmen müsste.

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