3.9 C
München
Freitag, März 29, 2024
StartFinanznachrichtenWelche Gefahren trotz der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie lauern

Welche Gefahren trotz der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie lauern

Seit kurzem ist eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft getreten. Diese hat den Zweck, Kreditnehmer vor falschen Angaben der Banken zu schützen. Trotzdem bietet das neue Gesetz längst nicht jedem Schutz, der einen Kredit aufnehmen möchte. Zwar gibt es so genannte Lockvogelangebote, bei denen Superkonditionen in der Werbung versprochen werden und die ist dann am Bankschalter nicht gibt, ab sofort nicht mehr, trotzdem gibt es zu der neuen Richtlinie geteilte Meinungen.

Die neue EU-Richtlinie besagt, dass Kredite europaweit vergleichbar sein müssen, außerdem können Kredite online abgeschlossen und leichter gekündigt werden. Darüber hinaus müssen Kreditvermittler ihre Provisionen offen legen, wodurch Verbraucher bessere Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten erhalten sollen. Geschützt wird durch die neue Richtlinie aber nur derjenige, der ab dem 11. Juni 2010 einen Kredit abschließt. Gedacht sind die Vorschriften für Ratenkredite, doch auch Dispositionskredite und Baufinanzierungen sollen hiervon profitieren.

Etwas, das von vielen Verbraucherschützern kritisiert wird, ist die Tatsache, dass der Kunde zwar das Recht hat, ausführlicher informiert zu werden, bevor er einen Darlehensvertrag abschließt, doch auf die schriftliche Erläuterung und Empfehlung hat er kein Anrecht. Sollte es zum Ernstfall kommen, hat man als Kunde nach wie vor kaum eine Chance, zu beweisen, dass der Fehler bei der Bank lag. Außerdem kann Lockvogelangeboten immer noch nicht bedenkenlos vertraut werden. Immerhin gilt, das Kreditkonditionen nur noch beworben werden dürfen, wenn eine Bank diese für mindestens zwei Drittel ihrer Kunden gewährleisten kann. Ebenso fatal: Bei einer Baufinanzierung, die häufig mit Kombinationsfinanzierungen abgeschlossen wird, kommt dies den Verbraucher regelmäßig teurer als dieser es auf den ersten Blick erkennen kann.

Teil der neuen Richtlinie ist auch die so genannte Turobkündigung. Laut dieser ist es möglich, als Kunde vorzeitig aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Maximal einen Monat darf die Bank als Kündigungsfrist in den Kreditvertrag schreiben. Doch dies lässt man sich teuer bezahlen, denn in diesem Fall muss eine Entschädigung an die Bank geleistet werden. Der entgangene Zinsgewinn muss ersetzt werden, mindestens jedoch ein halbes bis ein Prozent der kompletten Kreditsumme. Diese so genannte Vorfälligkeitsentschädigung gab es bislang nur bei der Immobilienfinanzierung. Nun gilt sie auch für Ratenkredite.

Beliebte Beiträge