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Mittwoch, März 27, 2024
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Swiss Life Riester-Rente

Swiss Life Riester-Rente

Sicherheit und Planbarkeit:

Flexibilität:

– Garantierte lebenslange Rente

– Teilauszahlung des Kapitals möglich

– Garantierte Mindestverzinsung

– Flexible Abrufphase vor Rentenbeginn

 

– Hartz IV sicher in der Ansparphase

 
   

Staatliche Förderung:

Unser Service für Sie:

– Mindestförderung durch Zulagen

– Einfache Beantragung

– Sonderausgabenabzug möglich

– Dauerzulagenantrag

 

– Kompetente Beratung

Wer kann die Zulagenförderung nutzen?
Alle Personen, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind.

Zulagen
Der Staat zahlt die so genannten Zulagen zur Riester-Rente in zwei Formen: in Grund- und Kinderzulagen. Diese Zulagen steigen bis 2008. Der Grund: Die Riester-Förderung wird stufenweise ausgebaut. Die staatliche Zulage ist dabei abhängig von Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Unser Tipp
Eine Förderquote von insgesamt 30% des Eigenanteils – und mehr – ist dabei keine Seltenheit! Profitieren auch Sie davon! Denn jeder dritte Euro kann auch für Sie ein Geschenk des Staates sein!

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