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darlehen – Extrem hohe Zinsen nicht strafbar

darlehen – Extrem hohe Zinsen nicht strafbar 15.06.2006 16:14

Ein Darlehen von 51 130 Euro, das nach einem Jahr mit dem doppelten Betrag zurückgezahlt werden muss (im konkreten Fall ging es um Beträge von 100 000 bzw. 200 000 Mark), ist nicht zwangsläufig sittenwidrig.

Jedenfalls dann nicht, wenn es der Schuldner einem Empfänger ohne Sicherheiten gewährt, der bei den Banken nicht mehr kreditwürdig ist. Mit dieser Entscheidung stellte sich das Oberlandesgericht Dresden (Az. 11 U 2615/98) hinter einen privaten ausländischen Kreditgeber, der mit einer Finanzaktion das schnelle Geld machen wollte.
Im verhandelten Fall kalkulierte eine vermögenslose BGB-Gesellschaft aus der Realisierung eines Bauträgerprojektes einen Gewinn von 300 000 Mark. Allerdings fehlte ihr das notwendige Betriebskapital von 100 000 Mark. Die Banken winkten ab. Da sprang der ausländische Kreditgeber ein. Er wollte das Doppelte nach einem Jahr, später verlängerte er auf 18 Monate.

Gericht akzeptiert 66,67 Prozent Jahreszins

Wegen des immer noch hohen Jahreszinses von 66,67 Prozent sah das Landgericht Dresden das Darlehen als sittenwidrig an. Anders das Oberlandesgericht, das die BGB-Gesellschafter verurteilte, dem Kläger unter Abzug bereits geleisteter 135 750 Mark die noch ausstehenden 64 250 Mark zu zahlen. Die Richter hielten dem Kreditgeber zu Gute, dass er ein hohes Risiko einging, weil die Banken den Kredit verweigert hatten. Zudem hätte der Zins von 100 000 Mark ursprünglich den Charakter einer Gewinnbeteiligung gehabt und die BGB-Gesellschafter seien geschäftserfahren gewesen. (quelle: focus)

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