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Dienstag, April 9, 2024
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Bankbürgschaft bereits frühzeitig fällig

Wer sich ein Haus bauen lässt, geht damit eine große finanzielle Verpflichtung ein. Immerhin ist der Kredit für eine Immobilie erst nach vielen Jahren abbezahlt. Und genau deswegen ist es so wichtig, gute Kredit Konditionen mit der jeweiligen Bank zu verhandeln. Jetzt gibt es allerdings eine Nachricht, die viele Hausbauer erschüttern dürfte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Anbieter von Fertighäusern von ihren Kunden bereits vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen dürfen.

Dabei berief sich das Unternehmen auf eine Klausel, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Okal Haus aus Simmern in Rheinland-Pfalz zu finden war. Nach dieser müssen die Kunden bis zu acht Wochen vor Baubeginn eine Bankbürgschaft erbringen. Die Verbraucherorganisation Bauherren-Schutzbund in Berlin sah dies anders und reichte eine Klage ein. Grund hierfür war, dass man diese Klausel für unzulässig hält. Durch die zusätzlichen Kosten, die für den Kreditnehmer durch die Bürgschaft anfallen, seien die Kunden benachteiligt, so die Verbraucherorganisation.

Doch der Bundesgerichtshof stimmte der Firma zu. Laut Urteil sind die Kosten der zusätzlichen Belastung über eine Bürgschaft für den Bauherren mehr als gering, wenn man diese in Relation zu den gesamten Baukosten sieht. Dahin gegen müsste die Fertighausfirma hohe Kosten auf sich nehmen, wenn sie in Vorleistung tritt. Deswegen sei es laut Bundesgerichtshof nur legitim, dass sich das Unternehmen mit der Vertragsklausel gegen das entsprechende Risiko absichern möchte.

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