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Dienstag, April 16, 2024
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Betriebsunterbrechungs Versicherung – Versicherungen

Betriebsunterbrechungs Versicherung

Wird der laufende Betrieb eines Unternehmens unterbrochen, können innerhalb kürzester Zeit große finanzielle Verluste entstehen. Diese resultieren zum einen daraus, dass die laufende Produktion nicht weitergeführt werden kann und daher keine Produkte hergestellt werden können, andererseits müssen laufende Kosten wie Mieten, Mitarbeiterlöhne, Sozialabgaben und ähnliches weitergezahlt werden.

Um dieses immense Kostenrisiko aufzufangen, gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie sichert das gesamte Unterbrechungsrisiko für das betreffende Unternehmen ab und zahlt im Versicherungsfall alle laufenden Kosten weiter. Einige Versicherer sehen zusätzlich vor, dass auch die entgangene Umsätze und/oder Gewinne von der Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen bzw. reguliert werden. Diese Option ist jedoch nicht in allen Versicherungsverträgen enthalten und muss bei einigen Versicherern gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

Mittlerweile gibt es von der Betriebsunterbrechungsversicherung drei verschiedene Varianten. Die kleine BU-Versicherung kann dabei meist als pauschale Versicherung abgeschlossen werden und beinhaltet eine Versicherungssumme von bis zu einer Million Euro. Sie reicht für die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe aus. Die mittleren und großen BU-Versicherungen sind dagegen für größere Betriebe und Konzerne vorgesehen. Sie können in der Regel nicht als pauschale Versicherungen abgeschlossen werden, sondern müssen individuell mit dem Versicherer konfiguriert werden.

Der maximale Zeitraum, in dem eine Betriebsunterbrechungsversicherung ihre Leistungen ausschüttet, ist in den Verträgen meist auf sechs bis zwölf Monate begrenzt. Dabei muss der Leistungszeitraum nicht zwingend mit dem Beginn der Betriebsunterbrechung zusammenfallen. Sofern das Unternehmen über genügend finanzielle Reserven verfügt, kann ein späterer Eintrittszeitpunkt der Versicherungsleistung gewählt werden. Damit kann die Ratenhöhe effektiv gesenkt werden. Es ist also sinnvoll, zunächst die unternehmenseigenen aufzubrauchen und erst dann die Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung in den Anspruch zu nehmen.

Möglich ist aber ebenfalls, dass die Versicherung auch dann ihre Leistung weiter gewährt, wenn die Betriebsunterbrechung bereits nicht mehr besteht. Grund dafür ist, dass das betreffende Unternehmen den entgangenen Gewinn zunächst erst wieder erwirtschaften muss, bis die vor der Betriebsunterbrechung herrschende Situation wieder hergestellt ist.

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