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Donnerstag, März 28, 2024
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Betriebs – Haftpflichtversicherung – Versicherungen

Betriebs – Haftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen, die jeder Selbstständige mit einem eigenen Betrieb unbedingt abschließen sollte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem betreffenden Unternehmen um eine juristische Person oder um eine Personengesellschaft handelt.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Haftpflichtrisiken von Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden ab. Für einige Berufe besteht sogar die gesetzliche Pflicht, diese Versicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich bei dieser Versicherungsform – wie der Name bereits andeutet – um eine reine Haftpflichtversicherung. Das heißt, die Versicherungsleistung wird ausschließlich an den geschädigten Dritten ausgezahlt, nicht an den Versicherten selbst.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter des Unternehmens in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Nicht integriert sind dagegen Subunternehmer sowie Vertretungen, die nicht fest im Unternehmen angestellt sind. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden einsteht, die das Unternehmen einer dritten Partei – z. B. einem Kunden – zugefügt hat. Bei Streitigkeiten von Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens ist diese Versicherung nicht zuständig.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung fungiert darüber hinaus als passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, der Rechtsschutz kommt erst dann zur Geltung, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass die an das Unternehmen herangetragenen Forderungen nicht berechtigt sind. In diesem Fall zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den Einsatz von Anwälten, Gutachtern oder auch Zeugen. Selbstverständlich werden auch die eigentlichen Gerichtskosten mit übernommen.

Grundsätzlich muss jede Betriebshaftpflichtversicherung in einem individuellen Vertrag abgeschlossen werden, eine pauschale Versicherung ist in der Regel nicht möglich. Wenn Risiken neu hinzukommen, z. B. durch das Entwickeln von neuen Produkten, müssen diese innerhalb einer vorgegebenen Frist mit in die Betriebshaftpflicht aufgenommen werden. Während dieser Übergangszeit sind sie automatisch mitversichert. Die Versicherungssumme ist den im Unternehmen gegebenen Risiken unbedingt anzupassen, hierbei kann ein unabhängiger Versicherungsexperte helfen. Wird die Versicherungssumme zu niedrig festgelegt, so besteht die Gefahr, im Versicherungsfall nicht den vollen Schaden ersetzt zu bekommen.

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