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Mittwoch, März 27, 2024
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – Versicherungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollte vorrangig derjenige abschließen, der über unbebaute Grundstücke oder vermietetes Wohneigentum verfügt. Bei selbst bewohnten Immobilien ist der Abschluss dieser Versicherung in der Regel nicht notwendig, da hierbei im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung einspringt.

Welche Schäden deckt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab?

Laut der deutschen Gesetzgebung sind Sie als Eigentümer für alle Schäden an der Gesundheit, dem oder dem Eigentum Dritter verantwortlich, die auf Ihrem Haus- beziehungsweise Grundbesitz verursacht werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine dritte Person auf einem Grundstück, welches in Ihrem Besitz ist, über herumliegendes Material stolpert und sich dabei verletzt. In den Gesetzen spricht man dabei von der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Sie fordert vom Grundstücksbesitzer, dass dieser dafür sorgt, dass vom Grundstück selbst beziehungsweise den darauf befindlichen Sachen keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Nun könnte man meinen, dass bei vermietetem Wohneigentum der Mieter auch für solche Schäden haftet. Dem ist aber nicht so. Auch wenn das Eigentum vermietet ist, obliegt Ihnen als Besitzer die Pflicht, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Da man aber als Vermieter nicht ständig seinen eigenen Grund und Boden überwachen kann, empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Weiterhin fungiert diese Versicherung auch als Rechtschutz, wenn es im Zuge eines tatsächlich oder vermeintlich entstandenen Schadens zu einem Gerichtsprozess kommt. In diesem Fall übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sämtliche entstehenden Anwalts- und Prozesskosten. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: viele Versicherer schließen Schäden, die durch die grobe Fahrlässigkeit des Versicherten entstanden sind, von der Regulierung aus. Konkret bedeutete das: wenn Sie beispielsweise auf Ihrem Grundstück Äste verbrennen, das Feuer dabei unbeaufsichtigt lassen und dieses auf ein Nachbargrundstück übergreift, könnte Ihnen der Versicherer durchaus vorwerfen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall wird es schwierig sein, sich den Schaden in voller Höhe vom Versicherer ersetzen zu lassen.

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