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Samstag, April 20, 2024
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Vergnuegungsteuer

Die Vergnügungsteuer zählt zu den kommunalen Steuern und wird daher nicht einheitlich in Deutschland erhoben. In einigen Gemeinden und Regionen fällt sie überhaupt nicht an, in anderen dagegen schon, wobei die Steuersätze von Region zu Region deutlich variieren können. Aus diesem Grund sind die Grundsätze zur Vergnügungssteuer in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder oder Gemeinden verankert.

So ist auch jeweils unterschiedlich, welch Sachen der Vergnügungssteuer unterliegen. In den meisten Gemeinden in Deutschland zählen dazu Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen sowie das Aufstellen und der Betrieb von Unterhaltungsspielgeräten, wie beispielsweise Spielautomaten. Entrichtet werden muss die Vergnügungssteuer nicht durch den Hersteller dieser Geräte, sondern durch den Aussteller beziehungsweise den Veranstalter. Da die Vergnügungssteuer früher ausschließlich auf Spielautomaten erhoben wurde, wurde sie auch lange Zeit als Automatensteuer bezeichnet.

Wie die Höhe der Steuer festgelegt wird, unterliegt ebenfalls der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, von der sie erhoben wird. Bei Veranstaltungen ist es üblich, die Höhe der Vergnügungssteuer entweder von der Raumgröße abhängig zu machen, oder diese anhand der Anzahl der verkauften Eintrittskarten zu bemessen. Bei Spielautomaten und anderen Unterhaltungsapparaten wird im Rahmen der Vergnügungssteuer unterschieden, ob das Gerät dem Spielenden eine Gewinnmöglichkeit bietet oder nicht. Zusätzlich spielt auch noch der Standort der Geräte eine wichtige Rolle. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein solches Gerät als Einzelgerät in einer Gaststätte aufgestellt ist, oder zusammen mit anderen Geräten in einer Spielhalle.

Einige Gemeinden sind sogar dazu übergegangen, Spielautomaten und andere Geldspielgeräte nach ihrem Umsatz zu besteuern. Allerdings kommt dies gefährlich in die Nähe der üblichen Umsatzsteuer und könnte daher im Rahmen einer Doppelbesteuerung gesetzlich unzulässig sein. Entsprechende Urteil in dieser Richtung stehen aber noch aus.

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