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Freitag, April 19, 2024
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– Finanzlexikon

Die Mündelsicherheit bezeichnet die Anforderung an die Sicherheit einer Kapitalanlage, wenn diese durch einen Vormund im Interesse eines Waisen erfolgt. Der Vormund darf ausschließlich Anlagen mit einem Höchstmaß an Sicherheit tätigen und keinesfalls spekulative Zwecke verfolgen.
Als mündelsicher gelten Bankeinlagen bei deutschen Banken und Sparkassen, Staatsanleihen oder Pfandbriefe. Die Mündelsicherheit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 1806 ff. geregelt. Ziel der strengen gesetzlichen Vorgaben ist es, bevormundete Personen zu schützen und ihr Kapital keinerlei Risiken auszusetzen, bis die Verwaltung durch den Waisen durch diesen selbst erfolgen kann.
Verstößt der Vormund gegen die gesetzlichen Auflagen, kann er für Verluste von der bevormundeten Person in Regress genommen werden.

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