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Haftpflicht – Kredit und Finanzlexikon

Die Haftpflicht ist die Pflicht einer natürlichen oder juristischen Person, den Schaden, der einer anderen Person zugefügt wurde, zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in Paragraf 823, dass für Schäden, die an Dritten und ihrem Leben oder ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum und ihrer Freiheit oder anderen Rechten verursacht werden, in unbegrenztem Umfang zu haften ist.
Die Haftpflicht kann beispielsweise bei Verkehrsunfällen von Bedeutung sein: Der Verursacher muss Schäden, die an dem Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind, ebenso regulieren wie Schäden durch Verletzungen, die der Unfall mit sich bringt.
Aufgrund des sehr großen Haftungspotenzials, das insbesondere dann besteht, wenn nicht nur Sach- sondern auch Personenschäden vorliegen, schließen die meisten Menschen eine Haftpflichtversicherung ab, die bei Eintritt der Haftpflicht für den Versicherten eintritt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

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Frage von Helga am 01. November 2010

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