Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) versteht sich als eine Unternehmung, die aus mehreren Personen besteht und deren Zweck in einem Gesellschaftsvertrag definiert ist. Rechtsgrundlage für GbRs ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Aus diesem Grund werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts auch oft als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Das Unternehmen selbst ist keine eigeneständige juristische Person. Vertragsbeziehungen im Außenverhältnis werden deshalb immer im Namen der Gesellschafter unterhalten. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine Haftungsbeschränkung existiert bei GbRs ebenso wenig wie eine Mindesteinlage, die der Gesetzgeber verlangt. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch beliebige Besitzverhältnisse und Gewinnansprüche vereinbart werden.
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