2.8 C
München
Freitag, März 29, 2024
StartLexikonGbR - Kredit und Finanzlexikon

GbR – Kredit und Finanzlexikon

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) versteht sich als eine Unternehmung, die aus mehreren Personen besteht und deren Zweck in einem Gesellschaftsvertrag definiert ist. Rechtsgrundlage für GbRs ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Aus diesem Grund werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts auch oft als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Das Unternehmen selbst ist keine eigeneständige juristische Person. Vertragsbeziehungen im Außenverhältnis werden deshalb immer im Namen der Gesellschafter unterhalten. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine Haftungsbeschränkung existiert bei GbRs ebenso wenig wie eine Mindesteinlage, die der Gesetzgeber verlangt. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch beliebige Besitzverhältnisse und Gewinnansprüche vereinbart werden.

Direktverweis auf den Begriff "GbR" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Beliebte Beiträge