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Donnerstag, März 28, 2024
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Die Nominalschuld – Finanzlexikon

Die Nominalschuld, die teilweise auch als Darlehensnominalschuld bezeichnet wird, ist die dem Kreditvertrag zu Grunde liegende Summe. Der dem Kreditnehmer ausgezahlte Betrag ist nicht in jedem Fall gleich der Nominalschuld, da von ihr beispielsweise Gebühren für die Bearbeitung des Kreditvertrags oder ein so genanntes abgezogen werden.

Das Disagio ist ein Abschlag von der Nominalschuld, wird meist prozentual errechnet und dient als Vorauszahlung auf die künftig zu zahlenden Zinsen. Das Resultat einer solchen Vorauszahlung ist ein niedrigerer Nominalzins.

Die Nominalschuld ist vor allem für die Berechnung der Höhe der Bearbeitungsgebühr und des Disagios wichtig. Auch Zinsen und Tilgung werden anhand der Höhe der Nominalschuld berechnet.

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