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Samstag, April 20, 2024
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Juristische Person – Finanzlexikon

Juristische Personen, sind keine einzelnen Individuen sondern eine art von Rechtsform.
Als juristische Person gilt z.B. ein „eingetragener Verein“(e.V.)
Wobei man bei der juristischen Person unterscheidet zwischen juristische Person des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Beim Privatrecht kann es wie schon erwähnt ein Verein sein, eine Aktiengesellschaft, eine etc.
Beim öffentlichen Rechts hingegen, können dies z.B. Handwerkskammern, Universitäten oder sogar der Staat selbst sein.
Die juristische Person im Privatrecht zeichnet sich dadurch aus, dass sie Gebilde sind, die ihre Rechtskräftigkeit erst beim Gründungsakt erhalten. Das heißt in einem Rechtsstreit, wo im normalen Fall die „natürliche Person“ das bedeutet die einzelne Person selbst eintritt, wird die natürliche Person dann durch die juristische Person ersetzt. Zum Beispiel in einer GmbH würde, dann das Unternehmen Haftbar gemacht werden und nicht die private Person selbst.

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