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Wirtschaftsprüfer – Kredit und Finanzlexikon

Unter einem Wirtschaftsprüfer versteht man eine besonders befugte Person, die betriebswirtschaftliche Prüfungen in Unternehmen vornimmt. Dies ist insbesondere in Verbindung mit Bilanzen und Jahresabschlüssen von Bedeutung.

Der Wirtschaftsprüfer bestätigt dabei mit seinem Bericht und seine Unterschrift, den kompletten Abschluss beziehungsweise die betreffende Bilanz genauestens geprüft und für gut und richtig befunden zu haben. Zudem können Wirtschaftsprüfer als Sachverständige und Berater in allen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten auftreten sowie treuhänderische Aufgaben übernehmen. Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer sind zahlreiche Vorraussetzung und Auflagen zu erfüllen.
So muss neben einer abgeschlossenen Hochschulausbildung eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einem geeigneten Beruf nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel die Arbeit als Buchprüfer oder Steuerberater sein.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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