Der Festzins kann sowohl im als auch im Einlagengeschäft angewendet werden.
Im Kreditgeschäft berechnet die Bank für die befristete Überlassung von Finanzierungsmitteln Zinsen, die in ihrem Umfang entweder einem variablen oder einem festen Zinssatz abhängen. Der Vorteil eines Festzinssatzes gegenüber einem variablen Zinssatz ist, dass der vertraglich vereinbarte Zinssatz entweder für die gesamte Laufzeit oder für die Dauer der Zinsbindungsfrist gilt und keinen Schwankungen unterliegt. Hierdurch ist es dem Kreditnehmer möglich, genau zu kalkulieren, wie hoch die Zinsbelastung ist. Bei einem variablen Zinssatz ist nicht absehbar, wie sich die Zinsbelastung entwickelt, da der Zinssatz regelmäßig dem aktuellen Niveau am Geld– und Kapitalmarkt angepasst wird.
Im Einlageschäft gilt der Festzinssatz überwiegend für Festgeldanlagen und Spareinlagen. Täglich verfügbare Anlagen wie z.B. Tagesgeld unterliegen meistens einem variablen Zinssatz.
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