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Freitag, April 19, 2024
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Marktdisziplin – Finanzlexikon

Der Begriff der Marktdisziplin erschließt sich aus der so genannten Basler Rahmenvereinbarung – im Volksmund auch Basel II genannt.
Sie beschreibt eine Pflicht für Kreditinstitute, Informationen in einem erweiterten Rahmen offen zu legen. Mit diesen Informationen sind z. B. Risikofaktoren oder die Entwicklung des Eigenkapitals gemeint.
Diese Anforderungen wurden aus zwei Hauptgründen festgelegt. Zum einen sollten die Kreditinstitute dazu angehalten werden, eine stärkere Überwachung der geschäftsinternen Prozesse einzuführen, andererseits befürchtete man eine Abkehr vieler Teilnehmer vom Markt, wenn nicht genügend aussagekräftige Informationen über das entsprechende Unternehmen verfügbar sind.

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