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Kontopfändung – Kredit und Finanzlexikon

Die so genannte Kontopfändung ist eine der Maßnahmen, welche im Zuge einer Zwangsvollstreckung bei einem Schuldner durchgeführt werden können.
Bei einer solchen wird dem Kontoeigentümer von einem Gericht verboten, weiterhin auf sein Girokonto zuzugreifen. Die entsprechende Bank erhält ebenfalls ein Verbot, auf dem vorhandenes Guthaben an den Kontoinhaber auszuzahlen.
Um eine Kontopfändung vornehmen zu können, muss zunächst ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegen. Einen solchen Beschluss bezeichnet man auch als Vollstreckungstitel.
Bei einem hinreichenden Verdacht und der Befürchtung, der Schuldner könnte das Kapital vorher dem Konto entnehmen, lässt sich ein Konto allerdings auch schon bevor ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegt sperren. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Vorpfändung.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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