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– Finanzlexikon

Der Begriff Geldwäsche beschreibt nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine Straftat im Wirtschaftsbereich. Konkret ist hiermit gemeint, dass Gelder, die durch Tätigkeiten erworben wurden, welche nicht gesetzeskonform sind, mittels Scheingeschäften so in den allgemeinen Geldkreislauf eingeführt werden, dass die daraus entstehenden Gewinne beziehungsweise der daraus entstehende Geldrückfluss keinen Rückschluss mehr auf die ursprüngliche Herkunft der Gelder zulässt.
Um diesen Vorgang zu unterbinden, existiert in Deutschland das so genannte Geldwäschegesetz. In diesem Gesetz sind zahlreiche Vorschriften und Maßnahmen niedergelegt, die eine potentielle Geldwäsche wesentlich erschweren sollen. So müssen zum Beispiel größere Geldtransaktionen ins Ausland unter Umständen vorher bei der entsprechenden Behörde in Deutschland (z. B. dem Zoll) angemeldet werden.

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