5.1 C
München
Mittwoch, April 17, 2024
StartBörse und WirtschaftSozialrecht - Anspruch auf Wohngeld

Sozialrecht – Anspruch auf Wohngeld

 

    

Anspruch auf Wohngeld 

Mit dem Wohngeld kann der Staat einen Zuschuss zur Miete gewähren, wenn das Einkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder nicht ausreichend ist. Mietern wird das Wohngeld gezahlt, die Eigentümer von Immobilien können mit dem Lastenzuschuss Gleiches erhalten.
Der Staat leistet mit dem Wohngeld direkt eine Hilfe, die sich für das Anmieten einer Wohnung oder auch eines Hauses beziehen lässt. So können die Kosten, die für die Mieten in Deutschland getragen werden müssen, ein wenig gesenkt werden, sodass die betreffende Person mehr Geld zur freien Verfügung hat.
Die Höhe des Wohngelds, und ob es auch tatsächlich bezogen werden kann, ist von einigen Faktoren abhängig: die Anzahl der Personen im Haushalt, ob eine Wohnung bezogen worden ist, die für die Familie auch nicht zu groß ist, dass die Mieten nicht überdurchschnittlich hoch sind, und besonders das zur Verfügung stehende Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Bei der Ermittlung des Einkommens werden die Einnahmen des Jahresdurchschnitts aller Personen, die zusammenwohnen, berücksichtigt. Abgezogen werden von dieser Summe ein pauschaler Abzug für alle Menschen, die Leistungen in die zahlen und auch Ausgaben für Werbungskosten können das Einkommen mindern, sodass mehr Anspruch auf Wohngeld besteht.
Die Summen, die dann herauskommen zeigen, ob ein besteht, oder nicht; in der folgenden Tabelle sind die Höchstgrenzen abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder aufgeführt.

Familienmitglieder – Höchstgrenze
1 – 830,00 €
2 – 1.140,00 €
3 – 1.390,00 €
4 – 1.830,00 €
5 – 2.100,00 €
6 – 2.370,00 €

Wie hoch das Wohngeld dann jetzt tatsächlich auch ist, wird in vielen Rechenschritten ermittelt werden. Die Höhe der Miete muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die einzelnen Wohngeldbeträge, die gezahlt werden, sind in sehr geringen Euro – Schritten zu ermitteln, sie hier alle aufzuführen ist zu umfangreich.
Momentan wird mit dem Wohngeld ein pauschaler Heizkostenzuschuss gezahlt. Dieser wird pro Kopf ermittelt und hat das Wohngeld mit der Einführung dieser Regelung für alle Menschen um 40 bis 60 Prozent erhöht. Zu Beginn des Jahres 2011 soll er wieder abgeschafft werden, da auch die Kosten für die Heizung wieder deutlich gesenkt worden sind.
Wohngeld wird immer für ein Jahr gewährt. Ist die Zeit abgelaufen, dann müssen die Bezieher von Wohngeld einen Folgeantrag stellen, der dann genauso geprüft werden muss, wie der Erstantrag auch. Daher sollte er immer schon etwa drei Monate vor dem Ablauf gestellt werden, sodass ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Fred

Frage von anonym 1

Frage von Redaktion

Frage von Redaktion

Beliebte Beiträge