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Umsatzsteuer – Steuern

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist mit einem Steueraufkommen von fast 200 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für Bund, Länder und Gemeinden. Sie trägt damit mit über 30% zum Gesamtsteueraufkommen in Deutschland bei. Die Einnahmen der Umsatzsteuer stehen grundsätzlich dem Bund zu, ein Teil davon wird allerdings auch zur Finanzierung verschiedener Aufgaben in der verwendet.

Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer immer dann an, wenn in Deutschland eine Ware gegen Entgelt geliefert oder eine Dienstleistung durch einen gewerblichen Betrieb erbracht wird. Der Umsatzsteuersatz beträgt zur Zeit 19%, für einige Waren und Dienstleistungen gilt jedoch ein reduzierter Steuersatz von zur Zeit 7%. Dieser wird beispielsweise auf Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften etc. erhoben. Zusätzlich gibt es Sonderformen und Mischsteuersätze, die vorwiegend beim innergemeinschaftlichen Erwerb zum Tragen kommen.

Zu unterscheiden ist bei der Umsatzsteuer grundsätzlich zwischen der regulären Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Während die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchssteuer darstellt, gilt die reguläre Umsatzsteuer als Verkehrssteuer. Für diese Steuerform hat sich in Deutschland seit vielen Jahren der Begriff „Mehrwertsteuer“ eingebürgert, da hierbei der Unterschied zwischen den durch das Unternehmen erbrachten Vorleistungen und dem Erlös durch den Verkauf besteuert wird.

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer unter Zuhilfenahme des so genannten Vorsteuerabzugs zu berechnen. Dabei sind sie berechtigt, die Umsatzsteuerbeträge, welche sie für die Lieferung von Rohmaterial durch Lieferanten etc. gezahlt haben, von den Umsatzsteuerbeträgen abzuziehen, die durch den Verkauf der fertigen Ware beziehungsweise das erbringen der Dienstleistung entstanden sind.

Erstmals eingeführt wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer im Jahr 1968 in Deutschland, der anfängliche Regelsteuersatz betrug zu dieser Zeit 10%, der ermäßigte Steuersatz belief sich auf 5%. Letztmals erhöht wurde die Umsatzsteuer im Jahr 2007, damals von 16 auf 19%. Der ermäßigte Satz in Höhe von 7% wurde jedoch unverändert beibehalten.

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