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Dienstag, März 26, 2024
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Sozialrecht – Mutterschaftsgeld

 

    

Mutterschaftsgeld 

Zu den Zeiten des Mutterschutzes bekommen die Frauen auch hier einen finanziellen Augleich gezahlt, weil sie nicht im vollen Umfang mehr arbeiten dürfen. Die Frauen dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen keiner Beschäftigung nachgehen. Aus diesem Grund ist auch die Krankenkasse in erster Linie verpflichtet, dass den Frauen hier das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird. Jede Frau bekommt so von dieser, der gesetzlichen Krankenkasse, versteht sich, einen Betrag von täglich 13 Euro ausgezahlt. Die Frauen, die gesetzlich in der Kasse pflichtversichert sind, oder auch freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind und denen das Krankentagegeld zusteht, können das Geld von der Kasse auch beziehen.
Sollte die Frau allerdings in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch während des Mutterschutzes den Betrag aufzustocken, sodass der tägliche Nettolohn des Durchschnitts der letzten drei Monate erreicht werden kann. So wird der Arbeitgeber den Frauen hier einen Beitrag zum Mutterschaftsgeld geben müssen. Es ist unabhängig, in welchem Beschäftigungsverhältnis die Frau steht; egal ist es, ob es sich um ein befristetes Verhältnis handelt, oder aber ob ein Teilzeitjob vorliegt oder eine Vollzeitstelle. Der Arbeitgeber ist immer für die Aufstockung bis hin zu dem Nettoeinkommen verpflichtet.
Bei Frauen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, die Arbeitslosengeld bekommen, ist die Krankenkasse auch dazu aufgefordert, den täglichen Betrag zu leisten. Liegt die Höhe des Arbeitslosengeldes allerdings deutlich über dem Betrag, dann kann auch das Arbeitsamt bzw. der Staat dann aufgefordert werden, diese Differenz auszugleichen.
Frauen, die selbstständig arbeiten, können dann, wenn sie in der PKV versichert sind, über die zuständigen Kassen in Erfahrung bringen, ob auch hier ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezogen werden kann. In vielen Fällen kann ein einmalig, verminderter Betrag angeboten werden, der zumindest einen geringen Anteil decken kann.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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