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Kreditvertrag – Kredit und Finanzlexikon

Der Kreditvertrag (Darlehnsvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen Kreditgeber (Bank) und Kreditnehmer. In einem Kreditvertrag wird festgehalten, welche Kredithöhe (evtl. Höchstgrenze) gewährt wird, die Länge der Laufzeit des Kredits und die Höhe der Rate der monatlichen Rückzahlung. Er ist immer in schriftlicher Form abzufassen. Eine elektronische Form eines Kreditvertrages ist nicht zulässig. Des Weiteren werden die Zinsen, zu denen der Kredit bewilligt wird, vereinbart sowie die Nennung sonstiger Bearbeitungsgebühren und Kreditsicherheiten. Im Regelfall beinhaltet der Kreditvertrag die SCHUFA-Klausel und eine Abtretungserklärung. Die SCHUFA-Klausel dient der Bank zur Prüfung der Kreditfähig- und –würdigkeit des Kreditnehmers. Beide Parteien – Kreditgeber und Kreditnehmer – müssen aus freien Stücken diesen Vertrag unterzeichnen. Ein Kreditvertrag muss dem Kreditnehmer die Möglichkeit des Widerrufs nach § 355 BGB einräumen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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