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Bundesobligationen: Wissenswertes auf einen Blick – Ratgeber Finanzen

Bundesobligationen: Wissenswertes auf einen Blick

Bundesobligationen sind eine der zahlreichen Anlagemöglichkeiten, die der Staat privaten Anlegern bietet. Häufig werden sie auch nur mit ihrer Kurzform „Bobls“ benannt. Bei ihnen handelt es sich um Schuldverschreibungen, also um festverzinsliche Wertpapiere. Herausgegeben werden sie von der Bundesrepublik Deutschland selbst über die Deutsche . Bobls gehören zu den Staatsanleihen.

Hintergründe zu den Bundesobligationen

Bundesobligationen sind, neben etwa der bei Banken oder aber auch der Herausgabe anderer Bundeswertpapiere, eine Möglichkeit für den Staat, seine Ausgaben zu finanzieren. Grundsätzlich sind diese Obligationen mit einem festen Nominalzins ausgestattet, der jährliche ausgeschüttet wird.
Eingeführt, beziehungsweise erstmals angeboten, wurden die Bundesobligationen im Jahr 1979, seit 2010 werden sie dreimal jährlich im Rahmen einer Auktion in den Börsenhandel eingeführt. Begeben werden diese Obligationen in fortlaufend nummerierten Serien, die jeweils zuletzt begebene Serie kann dabei erworben werden. Zum Erwerb sind über die Deutsche Finanzagentur natürliche Personen und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt. Werden die Bundesobligationen über die Deutsche Finanzagentur erworben, so ist dieser Erwerb kostenfrei – es werden also keine Bearbeitungs- oder ähnliche Gebühren erhoben. Daneben können sie jedoch auch bei Banken und Sparkassen erworben werden, die wiederum eine geringe Gebühr erheben. Beim Bezug der Obligationen über Banken oder Sparkassen sind jedoch auch juristische Personen zum Erwerb berechtigt. Zudem bieten diese auch Bundesobligationen älterer Seriennummern an, was der Deutschen Finanzagentur nicht möglich ist. Kauf und Verkauf erfolgen dabei immer zum jeweils aktuellen Börsenkurs, beziehungsweise zu einem Einheitspreis. So ist es neben den gesicherten Zinserträgen auch möglich, mit Bundesobligationen von Kursgewinnen zu profitieren – oder aber auch Kursverluste verschmerzen zu müssen.

Wichtige Daten und Fakten zu den Bundesobligationen

Hinsichtlich aller wichtigen Informationen rund um die Bundesobligationen muss zunächst unterschieden werden, ob diese direkt bei der Deutschen Finanzagentur oder über die und somit bei Banken und Sparkassen erworben werden. Bei beiden Erwerbsmöglichkeiten wird die Wertpapierkennnummer jedoch für jede Serie neu vergeben.

Beim Erwerb bei der Finanzagentur ist eine Mindestanlage von 110 Euro erforderlich, die maximale Orderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Person und Geschäftstag. Die Laufzeit der Bundesobligationen ist mit fünf Jahre festgeschrieben, wobei die entsprechenden Zinsen jährlich ausbezahlt werden. Die Verwahrung der Bobls findet im Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur statt, der Kauf kann via Überweisung oder erfolgen. Der Verkauf hingegen erfolgt dann zum Einheitspreis der Frankfurter Wertpapierbörse.

Werden die Bundesobligationen über die Börse, und somit über Banken oder Sparkassen erworben, so gibt es keinen Grenzbetrag für die Mindesthöhe und ebenfalls keine maximale Orderhöhe. Die Laufzeit beträgt wie beim Erwerb über die Finanzagentur auch fünf Jahre, auch hier werden die Zinsen jährlich ausgeschüttet. Die Verwahrung der Bundesobligationen erfolgt hierbei jedoch in einem Depotkonto beim jeweils zuständigen Kreditinstitut. Auch hier erfolgt der Kauf via Überweisung oder Lastschrift, der Verkauf hingegen ist täglich und zum jeweils aktuellen Kurs möglich.

Die Konditionen, zu denen die Bundesobligationen ge- und verkauft werden können, werden jeweils in den Tageszeitungen, bei den Börseninformationsdiensten und auch immer aktuell über die Website der Bundesrepublik Deutschland / Finanzagentur GmbH veröffentlicht.

Für die aktuelle Bundesobligation der Serie 162 aus dem Jahr 2012 gilt die International Securities Identification Number (ISIN) DE0001141620 und die Wertpapierkennnummer (WKN) 114162. Der Zinslauf setzte zum 13. Januar 2012 ein, die erste Zinszahlung wird damit zum 24. Februar 2013 fällig. Der Nominalzins dieser Bundesobligation liegt bei 0,75 %, die Gesamtfälligkeit tritt zum 24. Februar 2017 ein.

Die Funktionsweise der Bundesobligationen

Wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich bei den Bundesobligationen um festverzinsliche Wertpapiere (derzeitiger Nominalzins: 0,75 %), die für fünf Jahre festgeschrieben werden. Bei Besitz eines Schuldbuchkontos bei der Deutschen Finanzagentur können die Bobls direkt bei der Agentur mit der jeweils aktuellen Seriennummer selbst erworben und verwahrt werden, die Anlage eines solchen Schuldbuchkontos ist ebenfalls jederzeit möglich. Alternativ dazu können Bundesobligationen älterer Seriennummern bei den Banken, Sparkassen und Direct Brokern an der Börse gekauft werden. Die in dieser Form erworbenen Obligationen können jedoch jederzeit in ein vorhandenes Schuldbuchkonto übertragen werden, gegebenenfalls erhebt das zuständige Institut dafür eine Gebühr.
Die Zinsen werden einmal pro Jahr innerhalb der Laufzeit ausgeschüttet und dabei von den Kreditinstituten direkt auf ein angegebenes Referenzkonto (Girokonto) überwiesen. Werden die Bundesobligation im Schuldbuchkonto der Finanzagentur verwahrt, ist alternativ zu dieser Überweisung auch eine Neuanlage in weitere Anlageprodukte des Bundes möglich, zum Beispiel in Tagesanleihen.

Vor- und Nachteile des Börsenhandels mit Bundesobligationen

Innerhalb der Laufzeit von fünf Jahren können die Bundesobligationen jederzeit an der Börse ge- und natürlich auch verkauft werden. Die Preise unterliegen dabei jedoch immer den tagesaktuellen Börsenschwankungen. So können bei einem Verkauf zwar höhere Preise und somit Gewinne erzielt werden – allerdings ist es auch möglich, dass sich ein solcher Verkauf als Verlustgeschäft herausstellt. Da das Handelsvolumen an Bundesobligationen so hoch ist, ist es ohne Probleme möglich, gehaltene Titel täglich wieder zu veräußern. Gewinn- und Verlustmöglichkeiten durch einen Börsenhandel mit Bundesobligationen sind jedoch vor allem nur dann von Interesse, wenn sie nicht über den vollen Zeitraum von fünf Jahren gehalten werden sollen. Wird die volle Laufzeit ausgeschöpft, so ist in jedem Fall der aus Zinserträgen gesichert.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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