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Sozialrecht – Bedingungen zum Bezug von BAföG

 

    

Bedingungen für den Bezug von BAföG 

Das BAföG ist eine Hilfe, die der Staat an die Menschen gibt, die sich für ein Studium oder die Berufsausbildung entscheiden. Wichtig ist es, dass es sich hier nicht um eine reine finanzielle Unterstützung handelt, sondern der Staat einen Teil dazugibt, ein anderer Teil aber als zinsloses Darlehen angesehen wird, welches dann nach Beendigung des Studiums auch wieder zurückgezahlt werden muss. So kann aber wenigstens während des Studiums sich ganz auf dieses konzentriert werden und ein Hinzuverdienst gerade zu den Zeiten, in denen Prüfungen anstehen, kann vermieden werden. Ob die Ausbildung auch gefördert werden kann, muss immer individuell nach Art der Ausbildung entschieden werden.
Für den Bezug des BAföGs sind Regeln und Vorgaben seitens des Staates gegeben, die nur dann, wenn sie auch eingehalten werden, für den Bezug berechtigen. So ist die Bemessungsgrenze anhand des Einkommens der Eltern zu berücksichtigen. Denn diese müssten laut Gesetz für die erste Ausbildung der eigenen Kinder aufkommen. Reicht das Einkommen der Eltern aber nicht aus, dass diese Belastung auch noch getragen werden kann, steht den Studenten ein Anspruch auf das BAföG zu. Das elterliche Einkommen kann nur dann aus der Berechnungsgrundlage komplett herausfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Student vor dem Studium schon längere Zeit auf eigenen Beinen gestanden hat, wie zum Beispiel, wenn eine Ausbildung bereits absolviert worden ist. Auch ist das Alter der Personen, die BAföG beantragen möchte, sehr entscheidend, denn nur, wenn das Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen worden ist, kann der Antrag auch problemlos genehmigt werden. Ausnahmen gibt es immer wieder. Die Höhe des BAföGs ist auch abhängig davon, ob der Student bei den Eltern wohnt, oder eine eigene Wohnung bewohnt.
Ab Oktober 2010 gibt es eine Änderung für den Bezug des BAföGs, der allen Studierenden zugutekommen kann. So wurde zum einen der Betrag erhöht, der als Maximalsumme bezogen werden kann, die Einkommensgrenzen der Eltern wurden angepasst und auch der Hinzuverdienst der Studenten kann seitdem höher ausfallen, ohne das er anzurechnen wäre.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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