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Freitag, März 29, 2024
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Endfaellige Darlehen

Prinzipiell lassen sich in zwei große Gruppen einteilen, nämlich einerseits in Darlehen mit laufender Tilgung und andererseits in tilgungsfreie , die auch als endfällige Darlehen bezeichnet werden. Darlehen mit laufender Tilgung kennzeichnen sich dadurch, dass sich die Restschuld während der Darlehenslaufzeit kontinuierlich verringert. Die Rate bei einem Darlehen mit laufender Tilgung besteht aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil.
Durch den Zinsanteil werden die Kosten bezahlt, die im Zusammenhang mit der Finanzierung entstehen, durch den wird die eigentliche Darlehenssumme zurückgezahlt. Dabei ist der Zinsanteil zunächst höher als der Tilgungsanteil, verringert sich jedoch im Verlauf der Rückzahlung.
Dies liegt daran, dass Zinsen immer nur für die verbliebene Restschuld fällig werden, diese sich aber durch den Tilgungsanteil kontinuierlich reduziert. Bei einem endfälligen Darlehen bleibt die Höhe der Restschuld während der gesamten Laufzeit des Darlehens unverändert hoch. Auch bei einem endfälligen Darlehen besteht die Darlehensrate aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil, während der Rückzahlphase werden allerdings nur die Zinsen bezahlt.
Der Tilgungsanteil hingegen wird angespart, als mögliche Tilgungsträger kommen dabei beispielsweise Bausparverträge, Lebensversicherungspolicen, Fonds- oder Banksparpläne zum Einsatz. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Darlehensvertrag endet, wird das im Rahmen des Tilgungsträgers angesparte Guthaben verwendet, um das Darlehen durch eine einmalige Zahlung abzulösen. Die wesentlichen Vorteile von endfälligen Darlehen liegen darin, dass die Höhe des Zinssatzes in aller Regel für die gesamte Darlehenslaufzeit fest vereinbart wird, die Laufzeiten meist kürzer sind als bei Darlehen mit laufender Tilgung und zudem die Beiträge, mit denen der Tilgungsträger bespart wird, in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden können.
Nachteilig an endfälligen Darlehen ist zum einen, dass die Restschuld über die gesamte Laufzeit unverändert bestehen bleibt und somit auch über die gesamte Laufzeit hinweg Zinsen auf die gesamte Darlehenssumme bezahlt werden müssen, was ein endfälliges Darlehen letztlich teurer machen kann als ein Darlehen mit laufender Tilgung. Zum anderen können sich Nachteile durch die Wahl des Tilgungsträgers ergeben.
Dient beispielsweise eine Lebensversicherung als Tilgungsträger, sind die Erträge, die aus der Police erwirtschaftet werden, nur noch dann steuerfrei, wenn die Versicherung vor 2005 und für mehr als zwölf Jahre abgeschlossen wurde.
Andernfalls sind die Erträge vollständig oder bei einer Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres anteilig abgabepflichtig. Hinzu kommt, dass die Ablaufleistung einer Lebensversicherung aus der vereinbarten Versicherungssumme inklusive garantierter Mindestverzinsung sowie möglichen, jedoch nicht garantierten Überschüssen besteht. Um sicherzustellen, dass das Guthaben zur Tilgung des Darlehens ausreicht, muss somit eine entsprechend hohe Versicherungssumme vereinbart werden, die jedoch mit entsprechend hohen Beiträgen einhergeht. Fonds als Tilgungsträger bieten höhere Renditechancen.
Entwickeln sich die Anlagepapiere positiv, kann der Finanzierungsnehmer hohe Gewinne erwirtschaften und von einer höheren Ablaufleistung profitieren als für die Tilgung notwendig ist. Allerdings gehen negative Wertentwicklungen zu seinen Lasten, so dass das Risiko besteht, dass die Ablaufleistung bei Wertverlusten der Anlagepapiere nicht zur Tilgung ausreicht.
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