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Startgeld für Gründer von der KfW – Kredit & Finanz-Ratgeber

Startgeld für Gründer von der KfW
Tipp von Redaktion am 21. Dezember 2008

Die Mehrzahl der Existenzgründungen scheitert bereits nach kurzer Zeit. Ursache für die Kapitulation ist dabei nicht zwingend ein nicht tragfähiges Geschäftskonzept. Vielmehr sind junge Unternehmen häufig unterkapitalisiert und können deswegen auf unvorhergesehene Ereignisse – die im Geschäftsleben jederzeit auftreten können – nicht angemessen reagieren. Ein einziger größerer Zahlungsausfall kann im schlimmsten Fall schon zum Zusammenbruch führen.
Die Suche nach Finanzmitteln gestaltet sich für Gründer und junge Unternehmen dabei außerordentlich schwierig: Die meisten Banken verweigern aus Gründen des Risiko die Vergabe von Krediten. Der Staat hilft deshalb Jungunternehmern und vergibt über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau Existenzgründungsdarlehen. Das „Startgeld“ der KfW bietet für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre bestehen, Finanzierungen im Umfang von bis zu 50.000 Euro. Gefördert wird grundsätzlich jedes Vorhaben, das Aussicht auf nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Selbst ein im Nebenerwerb geführtes Unternehmen kann gefördert werden, wenn mittelfristig ein Haupterwerb angestrebt wird.
Mit dem Startgeld können Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert werden. Nach Abzug der Eigenmittel können 100 Prozent der Investitionskosten abgedeckt werden. Die KfW reicht die Darlehen des Startgeld-Programmes über Geschäftsbanken aus und gewährt diesen eine 80prozentige Haftungsfreistellung, Die Chance auf eine Bewilligung ist deshalb außerordentlich groß.
Die Kredite sind mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren ausgestattet, wobei über den gesamten Tilgungszeitraum eine Zinsfestschreibung besteht. Die Kredite werden zu 100 Prozent ausbezahlt und sind mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren versehen. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Fazit: Das Startgeld eignet sich für Gründer uns Jungunternehmer gleichermaßen und kann insbesondere im Dienstleistungssektor, der meist weniger kapitalintensiv ist, die Umsetzung unternehmerrischer Vorhaben erleichtern.
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