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Freitag, März 29, 2024
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Abgeltungsteuer: Dividendenstrategie weniger attraktiv – Ratgeber Finanzen

Abgeltungsteuer: Dividendenstrategie weniger attraktiv

Die zum Jahreswechsel kommende Abgeltungsteuer macht Dividendenstrategien weniger attraktiv. In Zukunft werden sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent belegt (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Das bisherige Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Ausschüttungen entfällt. Insbesondere für Anleger mit einem weniger hohen Einkommen und damit einem geringeren Steuersatz werden Dividenden in Zukunft deshalb weniger attraktiv.
Die vom gewährte Übergangsregelung, die es erlaubt, Veräußerungsgewinne dann steuerfrei zu vereinnahmen, wenn die Aktien noch vor dem 01.01.09 erworben wurden und zwischen Kauf und Verkauf mindestens 12 Monate lagen, betrifft ausschließlich Kursgewinne: Dividenden, die Anlegern nach dem Jahreswechsel zufließen, unterliegen in voller Höhe der neuen Flatrate-Steuer. Eine Verrechnung der Dividenden mit Verlusten aus Aktien ist nicht möglich: Der Fiskus sieht vor, dass ausschließlich gleichartige Einkunftsarten vorgetragen und verrechnet werden dürfen. Der Freibetrag indes wird zusätzlich abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt, der sich auf 801 Euro im Jahr beläuft (Ledige) und mit dem alle Werbungskosten abgedeckt sind.
Das Nettoergebnis von Dividendenstrategien fällt in Zukunft deshalb schlechter aus. Anleger sollten deshalb überprüfen, ob es sich lohnt, an dem insgesamt vielversprechenden Ansatz festzuhalten oder ob alternative Vorgehensweise besser zum Vermögensaufbau geeignet sind.
Die Abgeltungssteuer trifft die meisten Investoren mit Fokussierung auf den Aktienmarkt hart: Insbesondere der Wegfall der Spekulationsfrist, der bislang steuerfreie Gewinne nach Ablauf von 12 Monaten Haltedauer ermöglichte, wird die Nettoergebnisse vieler langfristig orientierter Investoren signifikant beeinflussen. Der Steuer legal auszuweichen, erscheint dabei unmöglich: Mit Ausnahme offener Immobilienfonds sind beinahe alle Anlageinstrumente von der Abgeltungssteuer betroffen. Auch Dachfonds, die wegen eines angeblichen steuerlichen Vorteils derzeit von Banken stark beworben werden, schaffen keine Abhilfe: Die viel gerühmte Steuerfreiheit bei der Portfolioumschichtung eines Dachfonds verhindert lediglich eine doppelte Besteuerung.
Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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