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Teure Kredite: Durch Umschuldung das Budget entlasten – Kredit & Finanz-Ratgeber

Teure Kredite: Durch Umschuldung das Budget entlasten
Tipp von Redaktion am 20. Dezember 2008

Die privaten Finanzen vieler Haushalte in Deutschland sind alles andere als effizient gestaltet. Insbesondere bei Krediten und Ratenzahlungen besteht erheblicher Veränderungsbedarf: Revolvierende Kreditkarten, Dispositionskredite und Ratenzahlungen bei Versandhandelsunternehmen sind oft mit enorm hohen Zinsen verbunden und belasten das Budget der Verbraucher stark. Wer regelmäßig in der Nähe seines Kontolimits agiert, zahlt leicht vierstellige Zinsbeträge im Jahr. Durch eine Umschuldung der bestehenden Verbindlichkeiten in günstigere Kredite ließe sich dabei viel Geld sparen.
Dispositionskredite sollten durch einen flexiblen Rahmenkredit abgelöst werden. Die Zinsen fallen hier durchschnittlich 30 Prozent niedriger aus und die Flexibilität ist nicht wesentlich geringer als beim Verfügungsrahmen des . Rahmenkredite sind dabei oft mit sehr geringen Mindestrückzahlungen von nur wenigen Prozent des valutierenden Kreditsaldos ausgestattet und können oft auch über eine eigens ausgestellte EC- oder Kreditkarte abgerufen werden.
Ein chronischer Saldo auf der revolvierenden Kreditkarte, der in Raten abgezahlt wird und bei einigen Banken mit Zinssätzen von 25 Prozent verbunden ist, entpuppt sich schnell als Kostenfalle: Leicht werden Sollzinsen von 50 Euro und mehr im Monat fällig. Die Ablösung sollte hier durch einen Ratenkredit erfolgen. Mit der richtigen Tilgungsrate können Verbraucher dabei den Rückzahlungszeitraum deutlich verkürzen, ohne dass der laufende Kapitaldienst deutlich höher ausfällt. Ähnlich sollte mit Ratenzahlungen an Versandhäuser verfahren werden: Sofern eine vorzeitige Rückzahlung ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, sollte von dieser Option Gebrauch gemacht werden.
Nach der Umschuldung in Raten- und Rahmenkredite sollten Dispositionslimits ebenso wie Teilzahlungsoptionen auf der Kreditkarte gekündigt werden, um die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme und damit der Überschuldung entgegenzuwirken.
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