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Rürup-Rente: Basisversorgung für Unternehmer – Kredit & Finanz-Ratgeber

Rürup-Rente: Basisversorgung für Unternehmer
Tipp von Redaktion am 19. Dezember 2008

Unternehmer sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und können dementsprechend nicht auf Leistungen dieser im Ruhestand zurückgreifen. Um nach dem Erwerbsleben nicht ohne finanzielle Existenz dazustehen, bedarf es folglich einer leistungsstarken Absicherung. Der Staat fördert die private Altersvorsorge von Unternehmern durch steuerliche Anreize. Die Basisrente, in Anlehnung an ihren Schöpfer auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet, ermöglicht die steuerliche Geltendmachung von Einzahlungen in eine private Rentenversicherung, wenn diese bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügt.
Die Einzahlungen in zertifizierte Verträge können zu 66 Prozent von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der absetzbare Prozentsatz erhöht sich dabei in jedem Kalenderjahr um zwei Prozentpunkte. Maximal können von ledigen Vertragsinhabern 20.000 Euro angesetzt werden, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten können bis zu 40.000 angesetzt werden. In der Auszahlungsphase erfolgt eine Besteuerung der Renten nach dem Kohortenprinzip. Der zu versteuernde Anteil der Rentenleistung beläuft sich im Jahr 2008 auf 56 Prozent und steigt bis 2020 jedes Jahr um zwei Prozent und danach bis 2040 dann um jeweils ein Prozent an. Der nicht zu versteuernde Anteil wird bei Beginn der Auszahlungsphase fixiert und dauerhaft von der Besteuerung ausgenommen.
Ein wesentlicher Vorteil der Basisrente ist die Unpfändbarkeit der Vertragsguthaben während der Ansparphase. Weder können eventuelle Gläubiger auf das Vermögen zugreifen noch erfolgt eine Anrechnung zum Vermögen bei einem Antrag auf Grundsicherung. Nachteilig allerdings erscheinen die gesetzlichen Einschränkungen: Die Basisrente darf ausschließlich in Gestalt einer lebenslangen, monatlichen Rente ausbezahlt werden und sieht keine Kapitalabfindung vor. Darüber hinaus können die Vertragsguthaben nicht vererbt werden: Verstirbt der Rentenempfänger frühzeitig, gehen das im Rentenvertrag angesparte Vermögen verloren. Eine Absicherung des Ehegatten ist allerdings möglich.
Fazit: Die Basisrente bietet Vor- und Nachteile. Als einer von mehreren Bausteinen kann sie allerdings in einem plausiblen Vorsorgekonzept eine nützliche Rolle spielen und sollte dabei wörtlich verstanden werden: Als elementare Grundsicherung, die durch die Pfändungssicherheit auch bei einem weniger glücklichen Lebensverlauf gewährleistet ist.
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