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Donnerstag, März 28, 2024
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Abgeltungsteuer: Was auf Anleger jetzt zukommt – Ratgeber Finanzen

Abgeltungsteuer: Was auf Anleger jetzt zukommt

Der Jahreswechsel naht – und mit ihm die Abgeltungsteuer, die die Rahmenbedingungen für Kapitalanlagen auf den Kopf stellt. In Zukunft werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich gleich behandelt und eine Reihe von Sonderbehandlungen fällt weg. Der Fiskus erhebt – direkt auf Ebene der depotführenden Bank – 25 plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es spielt dabei in Zukunft keine Rolle, ob es sich bei den Erträgen um Veräußerungsgewinne, Zinsen oder Dividenden handelt. Die Möglichkeit, Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei zu vereinnahmen, entfällt künftig ebenso wie das bislang angewandte Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden. Auch der Sparerfreibetrag wird abgeschafft: Er fällt dem neuen Sparerpauschbetrag zum Opfer, der sich auf 801 Euro (Alleinstehende) beläuft und mit dem sämtliche Werbungskosten abgegolten werden. Transaktionskosten können allerdings auch in Zukunft geltend gemacht werden, wobei dies über die Gewinnbemessung geschieht.
Wer jetzt noch schnell handelt, kann die zumindest im Hinblick auf Veräußerungsgewinne noch etwas hinauszögern: Der Gesetzgeber hat eine Übergangfrist vorgesehen, nach der alle Wertpapiere, die noch vor dem 01.01.09 erworben werden, der bisherigen Regelung unterliegen und nach der Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei veräußert werden können. Die Übergangfrist gilt allerdings nicht für Zinsen und Dividenden: Hier zählt das Datum der Ausschüttung.
Insbesondere langfristig orientierte Anleger, die durch Fondssparpläne ein Vermögen aufbauen möchten, werden durch die neue Steuer benachteiligt, weil sie um rund 30 Prozent ihrer Gewinne gebracht werden. Die Einrichtung eines Fondssparplan noch vor dem Jahreswechsel indes bewahrt nicht dauerhaft vor der Abgeltungsteuer: Die Anteile, die nach dem Jahreswechsel erworben werden, unterliegen der neuen Regelung.
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