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Abgeltungssteuer: Was sich ändert und was Anleger tun müssen – Kredit & Finanz-Ratgeber

Abgeltungssteuer: Was sich ändert und was Anleger tun müssen
Tipp von Redaktion am 11. Dezember 2008

Der Jahreswechsel naht und bringt zahlreiche Neuerungen für Kapitalanleger mit sich. Insbesondere die Abgeltungssteuer bewegt derzeit die Gemüter: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung von Kapitalvermögen werden durch die neuen Regelungen auf den Kopf gestellt. In Zukunft werden Kapitaleinkünfte nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers im Rahmen der Einkommenssteuer veranlagt, sondern mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belegt. Darüber hinaus entfällt die Möglichkeit, nach Ablauf von 12 Monaten Veräußerungsgewinne steuerfrei zu vereinnahmen.
Insbesondere langfristig orientierte Investoren, die durch Investments in Aktien und Renten einen attraktiven Vermögenszuwachs erzielen möchten, werden durch den Wegfall der Regelung zur Spekulationsfrist beeinträchtigt. Der Staat gewährt allerdings eine Übergangfrist: Wertpapiere, die noch vor dem 01. Januar 2009 erworben werden, können auch in Zukunft steuerfrei veräußert werden, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Dividenden und Zinseinkünfte allerdings bleiben von der Regelung unberührt: Hier zählt der Zeitpunkt der Gutschrift.
Anleger sind angesichts der drohenden Änderungen gut beraten, sich noch vor dem Jahreswechsel neu zu positionieren und das Portfolio langfristig auszurichten. Die gegenwärtige Kursschwäche an den Aktienmärkten bietet dazu Gelegenheit: Die vergangenen Hochs sind weit entfernt und mittelfristig sollte sich nach Ansicht vieler Experten Potenzial nach oben ergeben. Breit aufgestellte Fonds sind dabei die beste Möglichkeit. Auch Mischfonds, die je nach Marktlage flexible Umschichtungen des Portfolios über mehrere Anlageklassen hinweg vornehmen, können eine probate Lösung darstellen.
Eine weitere Änderung betrifft den Sparerfreibetrag: Dieser wird abgeschafft und weicht dem Sparerpauschbetrag, der sich auf 801 Euro im Jahr beläuft und mit dem -hier liegt die wesentliche Neuerung – sämtliche Werbungskosten unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe abgegolten sind.
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