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Lastschrift Einzugsermaechtigung oder Abbuchungsauftrag

Das Lastschriftverfahren ist eine gängige Praxis beim Geldtransfer, zum Beispiel zwischen Kunden und Dienstleistern oder auch Warenversandhäusern. Doch viele Verbraucher wissen nicht, dass Lastschriftverfahren nicht gleich Lastschriftverfahren ist. So unterscheidet man bei der Lastschrift in Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Die wichtigsten Unterschiede – und rechtlichen Grundlagen – findet man im Folgenden.

Lastschrift Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung wird in der Regel von und für Privatkunden sowie für deren Lastschriftverfahren angewendet. Diese Lastschrift Einzugsermächtigung ist dabei einer Erlaubnis zur Abbuchung eines vereinbarten Betrages, die der Kunde dem Zahlungsempfänger (Dienstleister, Versicherung, Warenversandhaus) einräumt. Eine Zahlungsgarantie wird dem Zahlungsempfänger mit einer Einzugsermächtigung jedoch nicht gewährleistet, denn zum einen hat der Kunde die Möglichkeit, die Lastschrift binnen sechs Wochen zu widerrufen. Andererseits ist es dem zuständigen Kreditinstitut jedoch auch möglich, die Lastschrift zurück zu buchen, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.

Eine Einzugsermächtigung wird dabei nicht immer zwingend schriftlich oder elektronisch erteilt, auch eine Erteilung einer solchen Ermächtigung via Telefon ist möglich und zulässig. Die Dienstleister oder Versandhäuser vereinbaren dann mit der zuständigen Bank, dass das Geld vom Konto des Kunden abgebucht wird. Eine regelmäßige Prüfung der Kontoauszüge ist deshalb unerlässlich, um einen Überblick über alle zu behalten und eine etwaige Fehlbuchung innerhalb der zulässigen Fristen rückgängig machen zu können.

Einsprüche gegen eine vorgenommene Lastschrift, obwohl eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, muss der Bankkunde unverzüglich auf schriftlichem Wege und innerhalb der in den der zuständigen Bank definierten Widerrufsfrist vornehmen. Dabei kommt sowohl eine Postsendung als auch gegebenenfalls eine elektronische Benachrichtigung in Frage. Wichtig ist dabei das Datum des Absendens des Widerrufs, solange es sich in der Frist von meistens sechs Wochen nach Rechnungsabschluss befindet, ist der Widerruf gültig. Wird binnen dieser keine Einwendung erhoben, so ist das Einverständnis des Bankkunden mit der Einzugsermächtigung spätestens nach diesen sechs Wochen gültig. Wird der Einspruch gegen eine Fehlbuchung nach dieser Frist erhoben, so muss der Kunde die entsprechenden Beweise erbringen. Letztendlich ist die Widerspruchsfrist jedoch vom Rechnungsabschluss abhängig und kann zwischen sechs Wochen und 18 Wochen liegen (für Deutschland gilt). Dabei gilt: Je seltener ein Rechnungsabschluss durchgeführt wird (zum Beispiel pro Quartal statt monatlich), um so länger währt die Widerspruchsfrist.

Für Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung innerhalb des europäischen Auslandes gilt eine Widerrufsfrist von acht Wochen nach Kontobelastung.

Lastschrift Abbuchungsauftrag

Im Gegenteil zu einer Lastschrift Einzugsermächtigung wird mit einem Abbuchungsauftrag der Bank ein Auftrag erteilt, den jeweiligen Betrag vom Konto des Kunden abzubuchen. Der Kunde muss, um dieses Verfahren zu stützen, jedoch seine eindeutige Zustimmung aussprechen, damit die Bank einen Abbuchungsauftrag annehmen und ausführen kann. Dem Kunden ist es nach Erteilung dieser Zustimmung in der Regel nicht mehr möglich, der Lastschrift zu widersprechen. Der Abbuchungsauftrag, bzw. die Erlaubnis, die der Bank dazu erteilt worden ist, kann jedoch direkt bei der Bank selbst widerrufen werden.

Der Abbuchungsauftrag ist vor allem bei Geschäftskunden und bezüglich des gewerblichen Handels eine gängige Praxis, da mit ihr eine rasche Zahlung eine Zahlungsgarantie einher geht. Die Bank muss jedoch bei jeder angeforderten Lastschrift überprüfen, ob der entscheiden Abbuchungsauftrag und die entsprechende Zustimmung des Kunden vorliegen.

Wie erkennen Verbraucher den Unterschied zwischen einer Lastschrift Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag?

Für den Kunden ist der Unterschied zwischen den beiden Lastschriftverfahren nicht immer sofort erkennbar. Deutlich wird der Unterschied jedoch dann, wenn man sich ansieht, an wen der Zahlungsauftrag adressiert ist. Ist er an die Bank adressiert, so handelt es sich um einen Abbuchungsauftrag, ist er jedoch an den Dienstleister oder das Versandhaus selbst adressiert, so handelt es sich um eine Einzugsermächtigung.

Lastschriftverfahren generell: Vor- und Nachteile auf einen Blick

Das Lastschriftverfahren ist eine gängige Praxis, die viele Vor-, aber auch einige Nachteile bietet. Vor allem in Zeiten des Internets stellt es eine bequeme Möglichkeit dar, für eine geregelte Bezahlung der erhaltenen Waren zu sorgen. Jedoch kann der Zeitpunkt der Zahlung nicht selbst bestimmt werden, wie es etwa bei einer Überweisung der Fall ist. Wer einem Lastschriftverfahren zustimmt, egal, ob es sich dabei um eine Einzugsermächtigung oder einen Abbuchungsauftrag handelt, sollte also sicherstellen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, damit keine Rückbuchung erfolgen kann. Zudem sollte man regelmäßig seine Kontoauszüge checken, da Fehlbuchungen immer möglich sind – innerhalb einer bestimmten Frist besteht jedoch das Recht auf Widerspruch.

Die Vorteile eines Lastschriftverfahrens sind für Kunden vielfältig. So ist diese Art der Zahlung zum Beispiel sehr bequem, da keine Fristen, innerhalb derer man für erbrachte Leistungen zahlen muss, beachtet werden müssen – und somit fallen auch sicher keine Mahngebühren an, wenn eine Zahlung zu spät erfolgt ist, da das Lastschriftverfahren vom Dienstleister oder Versandhaus selbst eingeleitet wird. Auch die Kontrolle über die eigenen Ausgaben – sowie die Kontrolle der Kontoauszüge – ist damit größer und einfacher zu handhaben, da Lastschriften als Buchungszeilen auf den Auszügen angeführt werden. Zudem entstehen im Gegensatz zu Überweisungen bei dieser Transaktionsart keine zusätzlichen Bankkosten.

Für Firmen und Unternehmen stellt das Lastschriftverfahren eine unkomplizierte Abwicklung dar, vor allem hinsichtlich der vielen Zahlungseingänge und Rechnungen, die geschrieben werden, sowie der schnellen und garantierten Zahlung der ausstehenden Beträge.

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