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Die Schuldenbremse in Deutschland

Die Schuldenbremse in Deutschland

Die europaweite Banken- und Finanzkrise hat auch Deutschland sehr aufgerüttelt. Auch, wenn Deutschland noch eines der wenigen verbleibenden europäischen Länder mit einem Top-Rating von Triple A ist, haben das Finanzministerium und die Regierung beschlossen, mit einer Schuldenbremse weiteren Verschuldungen des Landes entgegen zu wirken und somit auch bestehende Schulden abzubauen. Im Jahr 2011 hatte die Wirtschaft in Deutschland noch kaum einen Grund zur Klage, ein Wachstum konnte, wenn auch im geringen Maße, erzielt werden. Und auch, wenn die rechtliche und wirtschaftliche Situation in Deutschland eine grundlegend andere ist als zum Beispiel in Griechenland oder Italien, so soll die Schuldenbremse dennoch dazu führen, dass keine zu hohe Staatsverschuldung erreicht werden kann.

Die Definition der Schuldenbremse

Die Regelungen der Schuldenbremse wurden im Grundgesetz verankert. Demnach sollen Bund und Ländern ihre Haushalte zukünftig so führen, dass keine Kredite mehr aufgenommen werden müssen, um Ausgaben und Veränderungen zu finanzieren, sondern aus eigener Kraft gestemmt werden können. Damit sollen auch Vorteile für die Wirtschaft einhergehen.

Die Ziele der Schuldenbremse

Die Ziele der Schuldenbremse sind langfristig ausgelegt, um auch folgenden Generationen eine finanziell stabile Lage gewährleisten zu können. Dabei ist das grundlegende Ziel dieser Maßnahme, die Haushalte von Bund und Ländern so zu sanieren, dass sie auf lange Sicht in der Lage sein werden, ihre staatlichen Aufgaben und damit einhergehenden Ausgaben zu tragen. Zudem werden somit finanzielle Handlungsmöglichkeiten festgelegt, in der Bund und Länder agieren können und müssen. Eine langfristige Planung der Ausgaben wird somit zur Pflicht für die jeweiligen Regierungen.

 

Die Inhalte der Schuldenbremse

Die Bestandteile der Schuldenbremse werden im Grundgesetz verankert, so dass sie verbindlich für alle sind. Zu den Inhalten dieser Maßnahme gehört dabei zum Beispiel, dass der Bund sich jährlich nur noch um 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) strukturell neu verschulden darf. Zum Vergleich: Die Maastrichtkriterien sehen eine maximale jährliche Neuverschuldung in Höhe von 3 % des BIP ohne drohende Sanktionen vor. Durch diese geringe, selbst auferlegte Neuverschuldung möchte die Bundesrepublik es sich selbst erleichtern, auf Bewegungen der Konjunktur zu reagieren, die per definitionem zyklisch verläuft. Befindet sich die Deutschland beispielsweise im Abschwung und müssen höhere Kredite aufgenommen werden, so müssen diese Kreditaufnahmen in einer Phase des Aufschwungs wieder ausgeglichen werden, um im Rahmen der maximalen Neuverschuldung bleiben zu können.

Die Schuldenbremse sieht aber auch eine Ausnahmeregelung für den Fall von Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen vor, die nicht der Macht der Regierungen von Bund und Ländern obliegen, um so auch in solchen Fällen angemessen reagieren zu können und eine solche, etwaige Krise bewältigen zu können.

Mit einer größeren Planbarkeit des Finanzwesens der Regierungen, die durch die Schuldenbremse geschaffen wird, geht auch einher, dass in Zukunft sich abzeichnende oder drohende Haushaltsnotlagen früher erkannt werden können und ihnen so besser, schneller und effizienter entgegen gewirkt werden kann. Damit ein solches Erkennen auch tatsächlich stattfinden kann, soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der die Haushalte von Bund und den Bundesländern regelmäßig überprüft und überwacht sowie gegebenenfalls die notwendigen Sanierungsverfahren einleiten kann. Zusätzlich soll der Stabilitätsrat durch seine Arbeit dabei behilflich sein, Notlagen von Anfang an durch bestimmte Gegenmaßnahmen zu verhindern.

Die Neuregelungen, die diese Schuldenbremse vorsieht, sind bereits 2011 in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung sieht jedoch vor, dass dem Bund bis 2015 und den Ländern sogar bis 2019 Abweichungen von der Neuregelung gestattet werden. Bundesländer mit größeren Haushaltsdefiziten, wie etwa Bremen, Berlin, dem Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein, wird es sogar ermöglicht, den neuen Maßstäbe der Schuldenbegrenzung bis zum Jahr 2020 gerecht zu werden.

Die Wirkung der Schuldenbremse

Die Schuldenbremse zielt als gesamtes darauf ab, keine Neuverschuldung mehr zu erzielen. Wenn der Staat oder die Länder sich also im konjunkturellen Aufschwung befinden, so sollen diese Finanzierungsüberschüsse dazu dienen, Finanzierungsdefizite in Abschwungsphasen auszugleichen. Da mit steigendem Aufschwung auch die Finanzierungsüberschüsse ansteigen, können auch die Finanzierungsdefizite bei finanziellen Engpässen oder Notlagen erhöht werden. Per Definitionem fällt das konjunkturelle Defizit dabei umso kleiner aus, je höher die Staatseinnahmen sind und umso größer, je höher die Staatsausgaben sind.

Fazit

Die Schuldenbremse ist eine von der Bundesrepublik Deutschland selbst auferlegte Maßnahme, um eine Neuverschuldung soweit wie möglich komplett zu umgehen und somit alte Schulden abzubauen. Aus der internationalen Banken- und Finanzkrise hat man für sich selbst Konsequenzen gezogen, auch, wenn die wirtschaftliche Lage der BRD anders zu bewerten ist als es etwa bei Griechenland oder Italien der Fall ist. Bund und Länder gehen dabei im europäischen Vergleich mit gutem Beispiel voran und setzen sich aktiv gegen die Neuverschuldung ein. Allerdings wurden auf Landesebene kritische Stimmen laut, die sich gegen die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz wehren wollten. Finanzielle Angelegenheiten seien laut ihnen, unter Berufung auf Artikel 109 des Grundgesetzes im Sinne des Föderalismus zu trennen, die Länder sind eigentlich Haushaltsautonom, diese Autonomie werde von der Schuldenbremse übergangen. Zudem argumentieren einige Politiker und Ökonomen damit, dass eine angestrebte Vollbeschäftigung nur mit einem gewissen Haushaltsdefizit zu erreichen sei, das für einen gesunden Staat und dessen Haushalt kein Problem darstellen könne.

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