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Donnerstag, April 11, 2024
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Lebenspartner haftet bei Krediten mit – Sittenwidrig?

Lebenspartner haftet bei Krediten mit – Sittenwidrig?

Wenn man einen Kredit Vertrag abschließt, ist es nicht unüblich, dass Banken so gut es geht auf der sicheren Seite sein wollen. Deswegen fordern Kreditbanken immer häufiger, dass nicht nur der Kreditnehmer den Vertrag unterschreibt, sondern auch dessen Ehe- und Lebenspartner. Gerade dann, wenn man einen sehr hohen Kredit aufnimmt, bestehen Banken nahezu darauf. Viele sind sich gar nicht darüber bewusst, was das im Ernstfall für sie bedeutet. Sofern der Kreditnehmer ausfällt, muss der Ehe- oder Lebenspartner für die Schulden aufkommen und alles tun, um den Kredit weiter abzahlen zu können.

Der Bundesgerichtshof ist aber der Meinung, dass ein solches Verfahren sittenwidrig sei. Am 16. Juni 2009 wurde ein Urteil gefällt, das als Präzedenzfall in die Geschichte eingehen könnte. Dieses Urteil besagt, dass der Lebenspartner selbst dann, wenn er den Vertrag zum Kredit ebenfalls unterzeichnet, kein Kreditnehmer ist und auch nicht als solcher behandelt werden darf. So lange der Lebenspartner selbst weder wirtschaftliches oder persönliches Interesse an der Aufnahme des Kredit hat, muss er dafür auch nicht haften. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Partner für sich eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Laut Bundesgerichtshof dient die Mitunterzeichnung des Partners dann nur der Sicherheit.

Der Bundesgerichtshof bestätigte im aktuellen Urteil, dass die Forderung der Banken in solchen Fällen nicht nur unwirksam, sondern auch sittenwidrig sei. Vor allem deswegen, weil es auch sein kann, dass sich die beiden Menschen nach einiger Zeit wieder trennen. Ein Leben lang für die Schulden des Partners aufkommen zu müssen, ist laut Meinung des Bundesgerichtshof nicht haltbar.

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