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Mittwoch, April 17, 2024
StartFinanznachrichtenRegierung wird Managerhaftung der Hypo Real Estate überprüfen

Regierung wird Managerhaftung der Hypo Real Estate überprüfen

Gegen verantwortliche Mitarbeiter der Hypo Real Estate prüfe die DSW, die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz, derzeit Schadensersatzklagen. Als Begründung heißt es in erster Linie, dass die Informationspolitik nicht offen genug war.

Die Überlegungen, ob es genügend Vorschriften bezüglich der Haftung von Managern gibt, kann man bejaen. Diese sind können allerdings noch gut ausgebaut werden. Ein Beispiel für solch eine Vorschrift ist zum Beispiel, dass Vorstandsmitglieder Aktionären gegenüber haften, die Schadensersatz geltend machen können, wenn Informationen zu unzureichend oder gar fehlerhaft waren. Wenn einer Klage jedoch stattgegeben wird, muss nicht ein Manager den Schaden bezahlen, sondern der gesamte Konzern. So gibt es höchstens eine Umverteilung unter Anteilsbesitzern, jedoch keine Bestrafung von Personen.

Geht es darum, Personen eher speziell zu belangen, kann die Gesellschaft diese zivilrechtlich belangen. Der Aufsichtsrat führt diese Klagen dann im Namen des gesamten Konzerns. Die Möglichkeit dazu gibt das Aktiengesetz.

Dabei geht es nicht nur darum, dass der Aufsichtsrat den Vorstand anklagen kann oder darf. Der BGH, der Bundesgerichtshof, sagte, dass der Aufsichtsrat Ersatzansprüche, die mit Aussicht auf Erfolg behaftet sind, geltend machen muss. Möglich ist es nicht, dass einzelne Aktionäre den Vorstand für eventuelle Fehler belangen. Dafür ist die zuständig, bei der eine Mehrheit zustande kommen muss.

Investoren haben für Entscheidungen einen großen Spielraum. Ein wirkliches Risiko besteht erst, wenn der Investor ohne Rücksicht auf Verluste Geld machen möchte. Da dies wohl kaum jemand Außenstehendes zu beurteilen vermag, kommt es selten zu Verurteilungen. Ein Prozess ist zudem mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden.

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